In dem Prozess um Schadenersatzforderungen der rheinhessischen Stadt Oppenheim gegen den früheren Bürgermeister Marcus Held ist noch keine Entscheidung gefallen. Nach einem Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Mainz wurde ein neuer am 13. Dezember angesetzt, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Außerdem machte das Gericht einen Vergleichsvorschlag, die Kommune soll zudem einige Unterlagen vorlegen.
In dem Verfahren geht es um rund 200.000 Euro, die die Kommune fordert. Der Schaden soll durch Pflichtverletzungen während Helds Zeit als Bürgermeister entstanden sein. Konkret soll er ein städtisches Grundstück vergleichsweise günstig zum Kauf angeboten haben. Nach dem Willen des Gerichts soll die Stadt nun Unterlagen zu vergleichbaren Grundstücken vorlegen sowie nähere Berechnungen zum Wert des einen Grundstücks, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der Vergleichsvorschlag des Gerichts liege bei 60.000 Euro.
Held trat im Februar 2018 von allen kommunalen Ämtern zurück
Held war Ende 2021 bereits vom Landgericht Mainz wegen Bestechlichkeit und Untreue zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Dieser Prozess drehte sich um ein kompliziertes Geflecht von Grundstückskäufen und kommunalen Entscheidungsprozessen. Held hatte die Vorwürfe zurückgewiesen, das Landgericht befand ihn der Bestechlichkeit in vier Fällen und der Untreue in zwölf Fällen für schuldig.
Held war von 2004 bis 2018 ehrenamtlicher Bürgermeister von Oppenheim am Rhein gewesen. Von 2013 bis 2021 saß er für die SPD im Bundestag. Die Ermittlungen gegen ihn begannen 2017 mit einer Strafanzeige. Unter dem Druck der Vorwürfe und wiederholter Demonstrationen vor dem Rathaus in Oppenheim trat Held am 28. Februar 2018 von allen kommunalen Ämtern zurück.
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In dem Prozess um Schadenersatzforderungen der rheinhessischen Stadt Oppenheim gegen den früheren Bürgermeister Marcus Held ist noch keine Entscheidung gefallen. Nach einem Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Mainz wurde ein neuer am 13. Dezember angesetzt, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Außerdem machte das Gericht einen Vergleichsvorschlag, die Kommune soll zudem einige Unterlagen vorlegen.
In dem Verfahren geht es um rund 200.000 Euro, die die Kommune fordert. Der Schaden soll durch Pflichtverletzungen während Helds Zeit als Bürgermeister entstanden sein. Konkret soll er ein städtisches Grundstück vergleichsweise günstig zum Kauf angeboten haben. Nach dem Willen des Gerichts soll die Stadt nun Unterlagen zu vergleichbaren Grundstücken vorlegen sowie nähere Berechnungen zum Wert des einen Grundstücks, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der Vergleichsvorschlag des Gerichts liege bei 60.000 Euro.