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Jahressteuergesetz: Bundesrat stimmt ermäßigtem Steuersatz für Kunst zu

Jahressteuergesetz: Bundesrat stimmt ermäßigtem Steuersatz für Kunst zu



Vor zehn Jahren war der ermäßigte Steuersatz für Kunst im Wesentlichen auf Direktverkäufe von Künstlern beschränkt worden. Seither hatten der Handel, der derzeit mit einem allgemeinen Umsatzrückgang zu kämpfen hat, die Mehrbelastung von Galeristen und Versteigerern insbesondere im Verhältnis zur internationalen Konkurrenz moniert. In Frankreich etwa kann die Branche mit einem Mehrwertsteuersatz von nur 5,5 Prozent kalkulieren.

Die Wiedereinführung des niedrigeren Steuersatzes in Deutschland nutzt einen Handlungsspielraum im EU-Recht. Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) nennt sie in einer Stellungnahme „eine sehr gute Nachricht für den deutschen Kunsthandel“. Durch eine geringere Steuerlast würden „Galerien noch attraktiver für Sammlerinnen und Sammler und vor allem für zeitgenössische Künstlerinnen und Künstler, die dank der veränderten Regelung in Zukunft mehr Einkünfte erzielen können.“

Als erste hiesige Kunstmesse profitiert die Art Karlsruhe im Februar von der Änderung. Dann wird sich zeigen, ob ein niedrigerer Steuersatz so umstandslos in Einkommenszuwächse übersetzen, wie die Kulturstaatsministerin annimmt.



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