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BGH-Urteil: Betreiber haftet bei Schäden in der Waschanlage

BGH-Urteil: Betreiber haftet bei Schäden in der Waschanlage


Stand: 21.11.2024 11:08 Uhr

Wenn in einer Autowaschanlage ein Fahrzeug beschädigt wird, muss dafür der Betreiber haften. Das urteilte der BGH in Karlsruhe. Ausschlaggebend ist, dass das Auto serienmäßig und ordnungsgemäß ausgestattet ist.

Wer eine Waschanlage betreibt, haftet in der Regel für Schäden an einem Auto. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute in einem verbraucherfreundlichen Urteil entschieden. Im konkreten Fall hatte eine Waschanlage den Heckspoiler eines SUV abgerissen. Der Schaden: rund 3.200 Euro. Diese muss der Betreiber der Waschanlage übernehmen, urteilte heute der BGH.

Betreiber hat hohe Hürden für Entlastung

Das Besondere an dem Fall: Die Waschanlage funktionierte ordnungsgemäß, und auch der Heckspoiler war richtig montiert. Der Anlagenbetreiber habe aber mit seiner Anlage die Gefahr verursacht, denn sie war nicht für das Auto des Klägers geeignet. Wenn dadurch ein Schaden entsteht, muss die Firma zahlen.

Der Kläger aus dem nordrhein-westfälischen Rheine konnte berechtigt darauf vertrauen, dass sein Fahrzeug unbeschädigt aus der Waschanlage kommt, sagte der Vorsitzende Richter, Rüdiger Pamp, bei der Urteilsverkündung. Einzige Ausnahme: Der Betreiber kann beweisen, dass er keine Schuld hat und keinen Fehler gemacht hat.

Für Autofahrer ist das heutige Urteil wichtig. Sie haben künftig bessere Chancen, wenn in der Waschstraße ein Schaden entsteht. Doch Vorsicht: Wenn die Autofahrer selbst etwas falsch machen, also etwa der Heckspoiler nicht richtig angebracht ist oder der Außenspiegel wackelt, können sie am Ende weiterhin auf der Reparatur sitzen bleiben. Das hängt dann aber vom jeweiligen Einzelfall ab.



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